Contributi partecipazione a fiere / internazionalizzazione (Bolzano)
Provincia autonoma di Bolzano
Scadenza
30/09/2026
Dotazione
—
Descrizione
NOTA FONTE: la pagina ufficiale myCIVIS (Dienstcode 1289 — "Beiträge für Internationalisierung (Wirtschaft) 2024 - 2026") restituisce il testo del servizio SOLO in lingua tedesca ("Content not available in the selected language will be translated into German"). Di seguito il testo VERBATIM delle sezioni ufficiali in tedesco, con le rispettive intestazioni. BESCHREIBUNG (Descrizione) Förderungen der Internationalisierung im Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen. WER KANN DEN DIENST NUTZEN (Beneficiari) Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind und in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben, können Beiträge für Internationalisierung (Teilnahme an Messen) beanspruchen: - Kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen einer freigestellten Förderung laut Verordnung (EU) Nr. 651/2014; - Großunternehmen im Rahmen der "De-minimis"-Regelung laut Verordnung (EU) Nr. 2023/2831. Von den Förderungen ausgeschlossen sind: - Unternehmen, die in Südtirol nur Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Depot für den Verkauf der eigenen Produkte haben und dort im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens eine geringe Anzahl von Mitarbeitenden beschäftigen. VORAUSSETZUNGEN — Die Voraussetzungen (Requisiti) - Das Unternehmen muss ordnungsgemäß im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein. - Das Unternehmen muss als Haupttätigkeit eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit in Südtirol ausüben. - Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben pro Beitragsantrag und Anrechnungsjahr: 2.000 Euro. - Höchstausgabe für die Teilnahme an digitalen Messen: 15.000 Euro. - Höchstausgabe für förderfähige Vorhaben pro Anrechnungsjahr: 300.000 Euro. FÖRDERFÄHIGE INITIATIVEN (Iniziative ammissibili) Förderfähig sind die folgenden Initiativen, die eng mit der betrieblichen Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken: [L'elenco delle iniziative include, secondo la pagina ufficiale: Teilnahme an Messen außerhalb der Provinz Bozen; Teilnahme an digitalen Messen.] Nicht förderfähig (ausgeschlossen): - Teilnahme an lokalen Messen, an Marktausstellungen und Volksfesten, die vorwiegend auf den direkten Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ausgerichtet sind. - Teilnahme an Messen, die vorwiegend auf den Verkauf von Produkten an den Endverbraucher ausgerichtet sind. FÖRDERFÄHIGE KOSTEN / Welche Kosten sind förderfähig? (Spese ammissibili) - Kosten für die Platzmiete; - Kosten für die Standmiete; - Kosten für den Auf- und Abbau des Standes; - Anmelde- und Teilnahmegebühren; - ausschließlich bei Teilnahme an digitalen Messen: Kosten für die Teilnahme und Realisierung der digitalen Inhalte. SO GEHT ES WEITER — Höhe der Beiträge (Agevolazioni / Contributo) 1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen. 2. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, wird der Beitrag genehmigt. Höhe der Beiträge: - 50 % für die ersten beiden Teilnahmen an derselben Messe; - 15 % für die weitere Teilnahme an derselben Messe nach den ersten beiden. Die Ausgaben für das Vorhaben müssen bis zum Ende des Jahres abgerechnet werden, das auf die Gewährung der Maßnahme folgt oder auf die Anlastung der Ausgaben, falls diese später erfolgt. Die durchgeführten Vorhaben müssen mit den zur Förderung zugelassenen Vorhaben übereinstimmen. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Beitrag ausgezahlt und direkt auf die von Ihnen angegebene IBAN-Nummer überwiesen. ZEITEN UND FRISTEN (Scadenze) Der Antrag ist bis 30. September, 12:00 Uhr, ausschließlich online über den E-Government-Service der Landesverwaltung „Beiträge für Internationalisierung (Abschnitt VIII des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4)" einzureichen. Die Anträge müssen vor Beginn des entsprechenden Vorhabens eingereicht werden. Jegliche das Vorhaben unumkehrbar machende rechtliche Verpflichtung, die die antragstellende Person vor dem Datum der Antragstellung eingeht, sowie die Ausstellung von Ausgabenbelegen, die auch nur Teilbeträge betreffen, und die Durchführung von Zahlungen jeglicher Art vor dem genannten Datum bewirken den Ausschluss von der Förderung des gesamten entsprechenden Vorhabens. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ) - Sind Anschlusskosten zulässig? Nein, Anschlusskosten sind nicht zulässig. - Sind Kosten für Hostessen zulässig? Nein, die Kosten für Hostessen sind nicht zulässig. - Welche Kosten sind förderfähig? Kosten für die Platzmiete; Kosten für die Standmiete; Kosten für den Auf- und Abbau des Standes; Anmelde- und Teilnahmegebühren; ausschließlich bei Teilnahme an digitalen Messen: Kosten für die Teilnahme und Realisierung der digitalen Inhalte. RECHTLICHE GRUNDLAGEN (Riferimenti normativi) Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser. Rechtsgrundlagen: Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4 (Abschnitt VIII); Beschluss der Landesregierung Nr. 1175 vom 29.12.2023.
Beneficiari
["Da verificare"]
Spese ammissibili
- Posto affitto
- Stand affitto
- Montaggio e smontaggio dello stand
- Spese di iscrizione e partecipazione
- Costi per partecipazione a contenuti digitali
Requisiti di accesso
- Azienda iscritta al registro delle imprese
- Main activity in craft, industry, trade or service in South Tyrol
- Minima spesa di 2000 euro per progetto
- Massima spesa di 15000 euro per fiere digitali
Documenti richiesti
- Attivazione dell'identità digitale (SPID)
- Preventivi o dettaglio spese ammissibili
- Marca da bollo da 16 euro
Requisiti e documenti sono estratti dal testo ufficiale del bando e riportati senza aggiunte. Fanno fede il documento dell'ente e i suoi allegati.
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